Studenten Selbständigkeit
Sobald man sich als Student eingeschrieben hat und keine vermögenden Eltern hat, muss der Student BaföG beantragen. Dieser Satz liegt je nach Umfang bei einem Mindestsatz von 345 Euro bis zum Höchstsatz von 664 Euro. Doch damit ist es in den meisten Fällen nicht getan. Damit ist gerade einmal ein WG-Zimmer bezahlt. Doch was ist mit den Lernmaterialien und den anfallenden Studiengebühren. Von daher gibt es für viele Studenten nur die Möglichkeit, nebenher arbeiten zu gehen. Die meisten Studenten werden einem 400 Euro Job nachgehen, so dass keine zusätzliche Versicherung oder Besteuerung aufhält und genug Zeit zum Lernen bleibt.
Jedoch ist manchen Studenten das nicht genug. Sie entscheiden sich für die Selbständigkeit, denn für viele Studenten ist das selbständige Arbeiten attraktiver von der Vergütung her. Auch können Studenten selbständig sein und somit für sich selbst entscheiden, sie können schneller agieren ohne lästigen Bürokram wie Arbeitsverträge oder Kündigungsfristen. Entscheidend bei der Studenten Selbständigkeit ist, dass am Ende des Jahres alle Einkunftsarten dann in einer Einkommenssteuererklärung angegeben und die korrekt abgegeben werden.
Das Studenten selbständig sind, ist insbesonders dann von Bedeutung, wenn man mehrere verschiedene Arbeiten ausführen möchte. Entweder aufgrund von besseren Verdienstmöglichkeiten oder um schneller in verschiedene Branchen hineinzuschnuppern, um nach dem Studium zu wissen, welcher Arbeitsbereicih einem liegt. Als Student ist man dann als Beispiel tätig als selbstständiger Host, Unternehmensberater oder Bürodienstleister.
Wenn der Student nun gewerblich selbständig ist und seiner Tätigkeit nachgibt, der wird umsatzsteuer- und einkommenssteuerpflichtig. Das ist aber noch keinen Grund Angst vor zu viel Bürokratie zu bekommen. Solange der Student unter dem Einkommen von einem Verdienst von 7.235 € jährlich bleibt, wird keine Einkommenssteuer fällig. Das Gleiche gilt für den Umsatz. Bleibt dieser im ersten Jahr unterhalb von 16.620 € und im zweiten Jahr unter 50.000 €, gilt die Studenten Selbständigkeit als Kleinunternehmung.